Wiener Integrationsrat fordert Reform des Staatsbürger*innenschaftsgesetzes und wünscht sich zusätzliche Ressourcen für die Wiener Behörde
Der Wiener Integrationsrat (W.I.R.) präsentierte im Rahmen einer Podiumsdiskussion sein Statement zu Staatsbürgerschaft und Einbürgerung. In den letzten 20 Jahren ist die Anzahl der Einbürgerungen und die Einbürgerungsrate in Wien im europäischen Vergleich stark gesunken, obwohl die Zuwanderung zu einem deutlichen Bevölkerungswachstum geführt hat. Mehr als ein Drittel der Wohnbevölkerung ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wodurch ein bedeutendes Demokratiedefizit besteht. Zudem erschwert die restriktive Gesetzeslage auch den Integrationsprozess. Aufgrund von hoher gesetzlicher Hürden und langwieriger Verfahren würde die positive Wirkung zunichtegemacht.
Im Detail tritt der Wiener Integrationsrat für folgende Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes auf Bundesebene ein:
- Aufenthaltsfristen sollen verkürzt werden.
- Einkommenshürden sollen gesenkt werden.
- Doppelstaatsbürgerschaften sollen akzeptiert werden.
- In Österreich geborene Kinder sollen automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, sofern sich ein Elternteil bereits fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhält.
Weitere Empfehlungen ergehen an die Stadt und beinhalten mehr Ressourcen für die Stadt Wien Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), um die Verfahren effizienter und transparenter abzuwickeln. Der bereits gestartete Reformprozess der zuständigen Behörde zeige laut W.I.R. bereits erste Wirkung, dennoch fordert er verstärkt Maßnahmen zur Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren.
Zudem soll die Stadt Wien eine eigene Einbürgerungskampagne starten, sobald der Rückstau an Anträgen in der Behörde erfolgreich bewältigt wurde. Weiters fordert der Wiener Integrationsrat die Stadtregierung auf, sich beim Bund für ein integrationsfreundliches Staatsbürgerschaftsgesetz einzusetzen und politischen Druck aufzubauen.
Auszug aus Original – Wiener Rathauskorrespondenz, 31. Mai 2023