Aktuelle Informationen
Immer am aktuellsten Stand sein
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Arbeitskräfte aus Drittstaaten können während des Verlängerungsverfahrens weiterhin bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt werden, siehe dazu folgende Link:
https://www.migration.gv.at/de/fragen-antworten/ (Verlängerung des Aufenthaltstitels)
Auf der Seite von Bundesministerium für Inneres:
https://www.bmi.gv.at/312/08/start.aspx#pk_03
„Während des laufenden Verlängerungsverfahrens ist die antragstellende Person bis zur Entscheidung durch die Behörde rechtmäßig in Österreich aufhältig. Der Drittstaatsangehörige hat die gleichen Rechte wie bei Innehabung des Aufenthaltstitels, das heißt er/sie hat den gleichen Arbeitsmarktzugang wie bisher.“