Familienzusammenführung
Amtshaus Rudolfsheim-Fünfhaus Gasgasse 8-10, WienUnter welchen Voraussetzungen dürfen sich Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen (Personen, die weder EWR-Bürger*innen noch Schweizer*innen sind) länger als 6 Monate in Österreich aufhalten und arbeiten? In diesem Vortrag erfahren Sie mehr über die entsprechenden fremdenrechtlichen Regelungen mit Fallbeispielen.