Familienzusammenführung

Amtshaus Rudolfsheim-Fünfhaus Gasgasse 8-10, Wien, Österreich

Unter welchen Voraussetzungen dürfen sich Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen (Personen, die weder EWR-Bürger*innen noch Schweizer*innen sind) länger als 6 Monate in Österreich aufhalten und arbeiten? In diesem Vortrag erfahren Sie mehr über die entsprechenden fremdenrechtlichen Regelungen mit Fallbeispielen.

Staatsbürgerschaftsrecht

Amtshaus Rudolfsheim-Fünfhaus Gasgasse 8-10, Wien, Österreich

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Art und Weise erworben werden und weist jemanden als Staatsbürger*in der Republik Österreich und gleichzeitig als Bürger*in der Europäischen Union aus. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Staatsbürgerschaftsgesetz.