Familienzusammenführung – NAG
Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen Hoher Markt 8/ Stiege 4/ 2. Stock, 1010 WienDas Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) - unter welchen Voraussetzungen dürfen sich Familienangehörige aus Drittstaaten (Personen, die weder EWR-Bürger*innen noch Schweizer*innen sind) länger als 6 Monate in Österreich aufhalten und arbeiten? In diesem Vortrag erfahren Sie mehr über die entsprechenden fremdenrechtlichen Regelungen mit Fallbeispielen.