Familienzusammenführung

Unter welchen Voraussetzungen dürfen sich Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen (Personen, die weder EWR-Bürger*innen noch Schweizer*innen sind) länger als 6 Monate in Österreich aufhalten und arbeiten? In diesem Vortrag erfahren Sie mehr über die entsprechenden fremdenrechtlichen Regelungen mit Fallbeispielen.

Vortragende: Maryam Singh, Veli Cayci (Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen)
Termin: Donnerstag, 24. Oktober 2024, von 9.30 bis 12.30 Uhr
Ort: 15., Gasgasse 8-10, Stiege 1, 1. Stock links, Amtshaus Rudolfsheim-Fünfhaus, Seminarraum der Abteilung Integration und Diversität

Auszug aus Original – Stadt Wien, 14. August 2024