Familienzusammenführung

Unter welchen Voraussetzungen dürfen sich Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen (Personen, die weder EWR-Bürger*innen noch Schweizer*innen sind) länger als 6 Monate in Österreich aufhalten und arbeiten? In diesem Vortrag erfahren Sie mehr über die entsprechenden fremdenrechtlichen Regelungen. Aus aktuellem Anlass werden Fallbeispiele aus Afghanistan behandelt.

  • Vortragende: Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
  • Termin: 18. April 2024 von 09.30 bis 12.30 Uhr
  • Ort: 15., Gasgasse 8-10, Stiege 1, 1. Stock links, Amtshaus Rudolfsheim-Fünfhaus, Seminarraum der Abteilung Integration und Diversität